für Planungs- und Simulationsleistungen im Bereich Photovoltaik
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Planungs-, Simulations-, Beratungs- und damit zusammenhängende Leistungen von Rhein-Berg PV-Planung, Dipl.-Ing. Ramon Mirzadeh (FH), gegenüber Auftraggebern. Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsvereinbarung.
Gegenstand sind ausschließlich die jeweils vereinbarten Leistungen der technischen Photovoltaikplanung und -simulation. Hierzu können insbesondere 3D-Planung, Modulbelegung, Verschattungsanalyse, Wechselrichter- und Stringauslegung, Ertragsprognose, Betrachtung von Eigenverbrauch und Autarkie, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Planungsunterlagen gehören.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.
Die Planung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Maße, Fotos, Pläne, Verbrauchsdaten, technischen Angaben und sonstigen Projektinformationen. Der Auftraggeber hat die für die Planung erforderlichen Angaben vollständig und nach bestem Wissen richtig bereitzustellen und erkennbare Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Eine eigenständige Vermessung oder umfassende Bestandsaufnahme vor Ort ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Planungsunterlagen ersetzen nicht die Prüfung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse unmittelbar vor der Ausführung. Der ausführende Fachbetrieb hat insbesondere Maße, Dachaufbau, Abstände, Zugänglichkeit, Montierbarkeit und sonstige für die Ausführung relevante Gegebenheiten vor Ort zu überprüfen.
Abweichungen zwischen den bereitgestellten Planungsgrundlagen und der tatsächlichen Situation können Änderungen der Planung erforderlich machen. Insbesondere kann sich ergeben, dass Module anders angeordnet werden müssen oder weniger Module montiert werden können als in der ursprünglichen Planung dargestellt.
Eine statische Prüfung, Tragwerksplanung oder Beurteilung der Tragfähigkeit des Gebäudes, des Daches oder einer Unterkonstruktion ist nicht Bestandteil der Leistung, und wird nicht angeboten. Erforderliche statische Nachweise sind vom Auftraggeber bzw. ausführenden Fachbetrieb durch entsprechend qualifizierte Fachleute einzuholen.
Rhein-Berg PV-Planung verkauft und liefert im Rahmen des Planungsvertrags keine PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Montagesysteme oder sonstige Hardware und übernimmt keine Montage, Elektroinstallation, Inbetriebnahme oder Netzanschlussarbeiten.
Auf Wunsch kann der Kontakt zu geeigneten PV-Fachbetrieben hergestellt werden. Ein dadurch gegebenenfalls zustande kommender Vertrag über Verkauf, Lieferung, Montage, Elektroinstallation oder sonstige Ausführungsleistungen wird unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fachbetrieb geschlossen. Der Umfang der von Rhein-Berg PV-Planung übernommenen Beratung und Planung bestimmt sich ausschließlich nach der jeweiligen Beauftragung.
Simulationen, Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Planung verfügbaren Projekt-, Verbrauchs-, Klima- und Wirtschaftsdaten sowie den vereinbarten Annahmen. Tatsächliche Energieerträge und wirtschaftliche Ergebnisse können insbesondere durch Wetter, Verschattung, Anlagenbetrieb, Nutzerverhalten, technische Verfügbarkeit, Energiepreise und spätere Veränderungen von den berechneten Werten abweichen. Ein bestimmter Energieertrag oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.
Nachträgliche Änderungen sind im vereinbarten Planungspreis enthalten. Der konkrete Projekt- und Leistungsumfang wird im Angebot festgelegt.
Die übergebenen Planungsunterlagen dürfen für das jeweils beauftragte Projekt verwendet und an die an diesem Projekt beteiligten Fachunternehmen weitergegeben werden. Editierbare Projekt- und Arbeitsdateien, insbesondere die PV*SOL-Projektdatei, werden nicht herausgegeben.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Rechnungsstellung fällig.
Für die vereinbarte Planungsleistung gelten die gesetzlichen Mängel- und Haftungsregelungen. Eine Haftung für Folgen unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers sowie für bei einer reinen Fernplanung nicht erkennbare tatsächliche Gegebenheiten besteht nicht, soweit die Ursache nicht von Rhein-Berg PV-Planung zu vertreten ist.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Diese Regelung bezweckt insbesondere keinen Ausschluss der Verantwortung für eigene Planungsfehler innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung und die Behandlung eines gewünschten Leistungsbeginns vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen gesondert.
Es gilt deutsches Recht. Gesetzliche Vorschriften über zwingende Gerichtsstände und den Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.
Stand: September 2026